von Dr. Bert Howald
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 22.07.2008 - VI R 47/06, ausgeführt, dass die Zahlung einer Geldbuße durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für den Geschäftsführer ein geldwerter Vorteil mit Entlohnungscharakter sein kann.
Gegen den Kläger, Geschäftsführer einer GmbH, hatte die zuständige Kreisverwaltung einen Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 10 000 DM festgesetzt...
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